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Dokument-ID: 1129877
2 Meldungen von Entsendungen oder Arbeitskräfteüberlassungen
Meldepflichtige Personen
Die Meldepflicht trifft den ausländischen Arbeitgeber oder Überlasser.
Die Meldung hat automationsunterstützt über die elektronischen Formulare des BMF zu erfolgen, für Entsendungen mittels ZKO3, für Arbeitskräfteüberlassungen mittels ZKO4. Meldungen per E-Mail oder Fax sind unzulässig.