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Dokument-ID: 1129850
2.2.2 Nächtigungsgelder
Nächtigungsgelder mit Beleg
Hat der Dienstnehmer während einer Dienstreise eine Übernachtung getätigt, kann er den Ersatz der Kosten, die ihm aufgrund dieser entstanden sind, mittels Nächtigungsbeleg verlangen. Bei Nachweis der tatsächlichen Kosten ist weder für die Nächtigung noch für das Frühstück eine Haushaltsersparnis anzusetzen.