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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.9 Pensionsbezug im Ausland

Grundsätzlich werden österreichische Pensionen bargeldlos auf ein Konto oder mittels Scheck angewiesen. Eine solche Anweisung ist weltweit möglich. Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Personen ist aber einmal jährlich die Übermittlung einer beglaubigten Lebensbestätigung erforderlich. Sofern ein weiteres Einkommen Auswirkungen auf die Pensionszahlung haben könnte, wird zudem eine Erklärung über die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse verlangt.

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