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Dokument-ID: 1135695
3.4.2 Pflegegeld
Nach gemeinschaftsrechtlicher Begriffsauslegung ist auch das Pflegegeld bei Krankheit als Geldleistung iSd. EG-Verordnungen zu qualifizieren und daher auch im Ausland zu gewähren, wenn Österreich für die Gewährung der Leistungen bei Krankheit und bei Mutterschaft zuständig ist. • [Fußnote: EuGH v. 8.3.2001, C-215/99, Jauch.] Bevor ein Leistungstransfer ins Ausland erfolgt, ist allerdings zu prüfen, ob nicht ein anderer EU/EWR-Staat bzw die Schweiz für die Gewährung der Leistungen bei Krankheit vorrangig zuständig ist.