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Dokument-ID: 1182993
7.3 Pflegegeld
Das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz wird europarechtlich als Geldleistung bei Krankheit qualifiziert und ist daher auch ins Ausland zu exportieren, wenn Österreich für die Gewährung der Leistungen bei Krankheit und bei Mutterschaft zuständig ist.