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Dokument-ID: 1153081
1.4 Rechtsgrundlagen
Rom-I-Verordnung
Gemäß dem Territorialitätsprinzip gelten die Gesetze eines Staates innerhalb seines Staatsgebietes. Derartige Gesetze können auch regeln, welche Rechtsordnung in Fällen mit Auslandsbezug anwendbar ist. Es ist daher im Ergebnis durchaus denkbar, dass ein österreichischer Richter einen bestimmten Fall etwa nach spanischem Recht zu beurteilen hat. In Österreich enthält das IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht) dafür einschlägige Regelungen.