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1.4.3 Rechtslage im Verhältnis zu Staaten außerhalb der EU und des EWR
Soll eine grenzüberschreitende Telearbeit außerhalb des EU-/EWR-Raums ausgeübt werden, so ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob mit dem jeweiligen ausländischen Staat überhaupt ein Sozialversicherungsabkommen vorliegt und ob dieses auch Bestimmungen zur Telearbeit enthält. Liegt ein Sozialversicherungsabkommen vor, so ist dennoch zu beachten, dass in der Regel Abkommen mit Staaten außerhalb des EU-/EWR-Raums in den meisten Fällen keine so umfassenden Bestimmungen wie VO (EG) Nr 883/2004 vorsehen und mitunter auch keine Regelungen für Mehrfachbeschäftigungen und im Speziellen zur Telearbeit enthalten, sodass mitunter beide Staaten eine Zugehörigkeit zur jeweiligen nationalen Sozialversicherung normieren.