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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.3 Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung von Telearbeit

Für den Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung von Telearbeit besteht eine spezielle gesetzliche Regelung. Dabei wird zwischen Örtlichkeiten von Telearbeit im engeren und weiteren Sinn unterschieden. Diese Differenzierung ist für die Frage des Bestehens des Unfallversicherungsschutzes bei Unfällen, die sich nicht bei, aber bei bestimmten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Telearbeit ereignen, bedeutsam.

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