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2.1.1 Verpflichtungen für den Arbeitgeber
Das Ziel des LSD-BG kann damit zusammengefasst werden, dass allen Arbeitnehmern, die in Österreich tätig werden, die gleichen sozialen Mindeststandards – insbesondere das gleiche Mindestentgelt – zukommen. Um diese Standards sicherzustellen, sieht das Gesetz diverse Verpflichtungen für Arbeitgeber bei der Gewährung des Entgelts und Urlaubs sowie der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten vor. Um diese Pflichten auch entsprechend kontrollieren und durchsetzen zu können, werden den Arbeitgebern umfassende Mitwirkungspflichten bzw Beschäftigern im Fall der Verwendung von Arbeitskräften aus dem EWR zusätzlich auch noch die Bereithaltung diverser Unterlagen am Beschäftigungsort sowie Meldeverpflichtungen auferlegt.