© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1196894

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.5 Vertreter und Aufseher im Betrieb

Das Haftungsprivileg kommt primär dem Dienstgeber gem § 4 Abs 2 ASVG zu. § 333 Abs 4 ASVG erweitert den Schutzbereich aber auch auf gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter des Unternehmers und auch Aufseher im Betrieb. Erforderlich für die Einräumung des Privilegs als Unternehmensvertreter ist eine umfassende Vertretungsbefugnis im betrieblichen Bereich. Die Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter ergibt sich aus dem Gesetz; bevollmächtigt sind jene Personen denen rechtsgeschäftlich Vertretungsmacht vom Dienstgeber eingeräumt wurde und die zusätzlich eine umfassende Vertretungsmacht im betrieblichen Bereich innehaben (4 Ob 52/71).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop