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Neu Dokument-ID: 1238049

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Virtuelle Arbeitskräfteüberlassung

Der VwGH hat klargestellt, dass virtuelle Überlassung von Arbeitskräften in Drittstaaten auch ohne physischen Grenzübertritt einer behördlichen Bewilligung bedürfen. Dies betrifft insbesondere solche Konstellationen, in denen Mitarbeiter ausschließlich virtuell für anderen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns tätig werden.

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