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Dokument-ID: 1196865
9.1 Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Als Unfall wird allgemein ein Ereignis, das von außen schädigend auf den Körper (zumindest) einer Person einwirkt, bezeichnet. Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung des Mitarbeiters bzw mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit eines Unternehmers ereignet hat. Darunter fallen etwa auch Unfälle, die sich bei folgenden Tätigkeiten ereignen: