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Dokument-ID: 1171634
3.1.1 Was versteht man unter Workation?
Im österreichischen Arbeitsrecht ist der Begriff der Workation nicht definiert, weshalb im Hinblick auf die Auslegung auf die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zurückzugreifen ist. Obwohl es sich bei der Workation um eine Vermischung von Arbeit („work“) und Urlaub („vacation“) handelt, sollten dennoch klare Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit und die zu erbringende Arbeitsleistung gelten.