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Dokument-ID: 787930
10.2 Zweck und Anwendungsbereich des SBBG
Gesetzeszweck
Der Zweck des SBGG besteht in der Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug und damit in der Sicherstellung, dass selbstständige und unselbständige Erwerbstätigkeiten zu vorschriftsgemäßen Bedingungen im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmer, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs ausgeübt werden. Illegale Verhaltensweisen, insbesondere in Verbindung mit Erwerbstätigkeiten, sollen durch verbesserte Koordination und wirksame Kontrollen der zuständigen Behörden und Einrichtungen bekämpft werden.