© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 788062

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.7.2 Lohnzuschläge, Überbrückungsgeld

Die Entrichtung von Lohnzuschlägen durch den Arbeitgeber hat bargeldlos an die BUAK zu erfolgen. Dies betrifft die Zuschläge für die Urlaubs- und Abfertigungsregelung, das Überbrückungsgeld und die Winterfeiertagsvergütung. Die Regelung gilt auch für Arbeitgeber von entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern. Anspruch auf Überbrückungsgeld nach dem BUAG besteht, wenn 30 Beschäftigungswochen in einem dem BUAG unterliegenden Arbeitsverhältnis ab Vollendung des 56. Lebensjahres vorliegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop