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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.8 Insolvenzfälle

Entgeltsicherung bei Insolvenz

Soweit durch Festlegung von Obergrenzen nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz die Mindestabsicherung der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht gewährleistet ist, gebührt als Insolvenz-Entgelt zumindest

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