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Neu Dokument-ID: 827726

Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5.3 Aktiv- und Passivlegitimation

Zur Einbringung einer ADR-Beschwerde ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt, die eine den ADR Rules und den ergänzenden Verfahrensregeln entsprechende Beschwerde beim zuständigen ADR-Provider einbringt.

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