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Dokument-ID: 810475
7.3.6 Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Effizienz, Beschleunigung und Verfahrensdauer
Die UDRP-Schiedsverfahren sind auf Effizienz und kurze Verfahrensdauer ausgerichtet. Es sind weder mündliche Verhandlungen noch Zeugenbefragungen etc vorgehsehen. Die UDRP-Schiedsverfahren sind reine Aktenverfahren, die ausschließlich mittels elektronischer Kommunikationsmittel geführt werden. Es steht dem Schiedsgericht allerdings frei, dennoch ausnahmsweise Zeugen zu vernehmen (etwa via Videokonferenz).