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7.1.3 Cybermobbing
§ 107c StGB Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cybermobbing“)
„Cybermobbing“, „virtual harassment“ oder auch „cyberbullying“ sind einige der Schlagworte, unter denen ein geläufiges Phänomen im Internet bekannt ist. Im Kern geht es um meist unrichtige Behauptungen mit denen das Opfer über Internet in sozialen Netzwerken schikaniert und bloßgestellt wird. Größere mediale Bekanntheit hat das Phänomen im schulischen Kontext gemacht – etwa der Suizid der Amanda Todd in Kanada oder des Joel Horn in Österreich. In der Praxis hat das Opfer nicht nur mit Cybermobbing zu kämpfen, in der realen Welt werden mitunter andere Straftatbestände verwirklicht (zB Zusammenschlagen im Schulhof), die davon getrennt zu beurteilen sind. Der infolge des Cybermobbings oftmals einhergehende soziale Rückzug bzw die Vereinsamung durch Verlust des Freundes- und Bekanntenkreises und die psychologische Destabilisierung kann in Extremfällen in Suizid oder Suizidversuch des Opfers münden.