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Dokument-ID: 810240
5.1 Das Lauterkeitsrecht – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das Lauterkeitsrecht bildet mit dem Kartellrecht das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinn. Kernziel des Lauterkeitsrechts ist die Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs. Dabei sind die Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der Allgemeinheit gleichwertige Schutzobjekte.