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Dokument-ID: 1270656
2.10.5 Datenzugang des öffentlichen Sektors in außergewöhnlichen Situationen (B2G)
Mit der zunehmenden Bedeutung datengetriebener Entscheidungsprozesse im öffentlichen Sektor etabliert das europäische Datenrecht sektorübergreifende Verpflichtungen zur Datenbereitstellung durch private Akteure. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Pflicht von Dateninhabern zu, in außergewöhnlichen Situationen Daten an öffentliche Stellen zu übermitteln.