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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.2 Die Domainregistrierung

Die Domainregistrierung setzt einen entsprechenden Antrag des Domaininhabers voraus. Diesen Antrag kann der Domaininhaber selbst direkt bei der zuständigen Domainvergabestelle (Registry; im Fall einer .at Domain also bei der nic.at GmbH) stellen. Alternativ kann der Domaininhaber auch ein auf die Domainregistrierung spezialisiertes Unternehmen (Registrar; zB networksolution.com, godaddy.com oder diverse Internetprovider) beauftragen, das einen entsprechenden Vertrag mit der zuständigen Domainvergabestelle (Registry) geschlossen hat, jedoch im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers agiert.

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