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Dokument-ID: 790326
8.5.2 Die Pfändung von Domains
Während die Verpfändung von Domains ein freiwilliger Akt des Domaininhabers ist, mit dem Ziel, seinen Haftungsfonds für Gläubiger „interessanter“ zu gestalten, stellt die Pfändung in gewisser Weise die Kehrseite derselben Medaille dar. Die Pfändung ermöglicht Gläubigern den exekutiven Zugriff auf Vermögenswerte des Schuldners, wenn dieser seine fälligen Forderungen nicht bezahlt.