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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.8 Die Schiedsklage (Complaint)

Formalerfordernisse der Schiedsklage

Bei von der WIPO geführten UDRP-Verfahren ist die Schiedsklage elektronisch bei der WIPO einzubringen, insbesondere per E-Mail an domain.disputes@wipo.int oder über die von der WIPO bereitgestellten Online-Filing-Optionen; Fax ist höchstens ausnahmsweise nach den Supplemental Rules relevant. Die Schiedsklage ist grundsätzlich in der Sprache des Registration Agreement (Domain-Holding-Vertrag) zu verfassen. Das Panel kann nach den Rules eine abweichende Verfahrenssprache festlegen. Darüber hinaus hat die Schiedsklage ein bestimmtes von der WIPO online (http://www.wipo.int/amc/en/domains/complainant/coversheet.html) zur Verfügung gestelltes Deckblatt aufzuweisen. Zeitgleich ist eine Kopie der Schiedsklage an den bzw die zuständigen Registrar(s) der betroffenen Domain(s) zu übermitteln. Der Schiedsbeklagte soll bei der Einreichung nicht in CC: gesetzt werden, da die WIPO die formelle Zustellung/Benachrichtigung vornimmt.

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