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Sascha Jung | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Die Vergabe ein- und zweistelliger Domains unter der Top-Level-Domain .at

Allgemeines

Unter der Top-Level-Domain .at ließen sich bislang ausschließlich Domains mit drei oder mehr Zeichen registrieren. Die Registrierung von ein- und zweistelligen Kurzdomains unter .at (nicht jedoch unter .co.at und .or.at) war aus technischen Gründen ausgeschlossen. Der Hintergrund dafür lag in technischen Unsicherheiten, ob Internetbrowser ein- oder zweistellige Domains mit der notwendigen Sicherheit von den zweistelligen Top-Level-Domains unterscheiden konnten. Andere Länder sahen darin schon länger keine Probleme und eröffneten die Möglichkeit zur Registrierung ein- und zweistelliger Kurzdomains, so etwa Deutschland im Jahr 2009 (allerdings weniger freiwillig als vielmehr aufgrund gerichtlichen Auftrags, hatte der Volkswagen-Konzern doch auf Zuerkennung der Domain vw.de geklagt und gewonnen). Nunmehr ist auch die österreichische Domainvergabestelle nic.at GmbH nachgezogen.

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