© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 790115

Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Die Domain

Technisch betrachtet ist eine Domain die sprachliche Ausformulierung einer von Computern aufgrund des DNS konkreten Computern zuordenbaren Adresse. Da die Domainsomit der Zuordnung dient, ist sie in rechtlicher Hinsicht ein Kennzeichen. Die Domain ist aber kein Kennzeichen, das sondergesetzlich geschützt ist, es gibt also etwa kein eigenes „Domainschutzgesetz“ etc. Im kennzeichenrechtlichen Sinn kann eine Domain als Name nach § 43 ABGB (4 Ob 59/05p) und als besonderes Unternehmenskennzeichen nach § 9 Abs 1 UWG (17 Ob 27/07f), womöglich auch als Titel gem § 80 UrhG (diese Frage hat der OGH in 4 Ob 256/00a jedoch offen gelassen, die Lehre geht von einem Titelschutz für Domains aus) geschützt sein. In Praxis am häufigsten wird eine Domain als nach § 9 Abs 1 UWG geschütztes Unternehmenskennzeichen geltend gemacht (4 Ob 36/98t; 17 Ob 27/07f).

Hinweis:

Einen Domain-Namensverwalter trifft dann eine Pflicht zur Prüfung von Registrierungen, wenn ihm zu bestimmten Namen bereits mehrere massive Rechtsverletzungen von Namensinhabern gemeldet wurden. Dabei ist der Einwand der ausnahmsweise fehlenden Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall nicht im Titelverfahren, sondern im Impugnationsverfahren zu erheben (OGH 29.03.2022, 4 Ob 44/22g).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Internetrecht und E-Commerce in unserem Shop! Zum Shop