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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Domain-Grabbing

Die Vergabe von Domains folgt dem First-come-first-served-Prinzip. Domainvergabestellen prüfen dabei nicht, ob die Vergabe einer Domain bzw die Nutzung der vergebenen Domain durch ihren Domaininhaber einen Eingriff in Rechte Dritter darstellt. Wenn bereits die Vergabe der Domain selbst problematisch ist, kann ein Fall von Domain-Grabbing vorliegen. Domain-Grabbing kann nur geltend gemacht werden, wenn für das als Domain verwendete Zeichen kennzeichenrechtlicher Schutz besteht, nicht aber bei Verwendung beschreibender Gattungsbezeichnungen (RIS-Justiz RS0118589).

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