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Dokument-ID: 790288
8.2.2 Domainlöschung durch gerichtliche bzw behördliche Entscheidung
Eine aufrecht registrierte Domain kann einen Verstoß gegen Kennzeichenrechte Dritter und somit ganz allgemein einen rechtwidrigen Zustand darstellen. Rechtswidrige Zustände können bzw müssen über gerichtlichen Auftrag beseitigt werden. Die Rechtsprechung des OGH zur Frage des Beseitigungsanspruchs in domainrechtlichen Streitigkeiten ist mittlerweile weitläufig und durch mehrere Wandel geprägt.