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Dokument-ID: 790282
8.1.2 Domainübertragung durch gerichtliche bzw behördliche Entscheidung
Dogmatisch handelt es sich bei einer Domainübertragung um eine Übernahme des zwischen bisherigem Domaininhaber und Domainvergabestelle abgeschlossenen Domain-Hosting-Vertrags durch einen neuen Domaininhaber anstelle des bisherigen Domaininhabers. Basis für eine gerichtliche bzw behördliche Entscheidung, mit der einem Domaininhaber aufgetragen wird, seine Domain auf eine andere (natürliche oder juristische) Person zu übertragen, kann eine entsprechende gesetzliche oder eine entsprechende vertragliche Anspruchsgrundlage sein.