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7.5 Elektronische Bekanntmachung
Die elektronische Bekanntmachung war schon vor dem BVergG sowohl national als auch europaweit Standard. Die Novelle durch das Vergaberechtsgesetz 2026 führt jedoch die verpflichtende Nutzung standardisierter elektronischer Formulare (eForms) für Bekanntmachungen und Bekanntgaben ein (§§ 36, 61 BVergG nF), auch im Unterschwellenbereich. Damit werden nationale und europäische Bekanntmachungen einheitlich maschinenlesbar und transparenter gestaltet, unter Verwendung der EU-Standardformulare gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Hinsichtlich des Formates und des Verfahrens für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen verweist das BVergG (Anhang VII) auf die Internet-Adresse „http://simap.europa.eu“, von welcher diese Informationen abrufbar sind.