© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
7.3 Elektronische Kommunikation
Übermittlung und Bereitstellung
Wird die Kommunikation (verpflichtend oder freiwillig) elektronisch geführt, haben – selbstredend – sowohl der Auftraggeber als auch der Unternehmer die Information elektronisch zu übermitteln. Dem Auftraggeber (nicht auch dem Unternehmer) steht alternativ dazu die Möglichkeit offen, die Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise durch Bereitstellung zum Download auf einschlägigen Vergabeportalen oder der eigenen Unternehmenswebseite. Die Novelle durch das Vergaberechtsgesetz 2026 führt ergänzend die verpflichtende Nutzung standardisierter elektronischer Formulare (eForms) für Bekanntmachungen und Bekanntgaben ein (§§ 36, 61 BVergG nF), was die elektronische Bereitstellung und Übermittlung dieser Dokumente einheitlicher und maschinenlesbarer gestaltet, ohne die grundlegenden Regelungen zur elektronischen Kommunikation (§ 48 BVergG) zu verändern.