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Dokument-ID: 790353
8.5.3 Internationale Zuständigkeit bei Domainpfändungen
Die Frage der internationalen Zuständigkeit bei Domainpfändungen kann in zwei unterschiedlich gelagerten Fällen auftreten – entweder der Domaininhaber verfügt zwar über Domains, die bei der österreichischen Domainvergabestelle nic.at registriert sind, hat jedoch selbst seinen (Wohn)Sitz außerhalb Österreichs, oder der Domaininhaber hat zwar seinen (Wohn)Sitz im Inland, seine Domains (etwa .com) sind jedoch bei einer ausländischen Domainvergabestelle registriert.