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Dokument-ID: 1270650
2.9.7 Kontrolle und behördliche Aufsicht
Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen kritische Einrichtungen der Kontrolle durch das Bundesministerium für Inneres (BMI). Im Rahmen dieser Aufsicht sind kritische Einrichtungen verpflichtet, auf Anfrage des BMI ihre Risikoanalyse, den Resilienzplan sowie sämtliche Nachweise gem §§ 14–15 vorzulegen. Diese Unterlagen dienen der Überprüfung, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz und Sicherheit angemessen umgesetzt wurden.