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3.2.8 Regeln für Kraftfahrzeuge
Im Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz (Pkw-VIG) wird im § 7 vorgesehen, dass alle Werbemittel (also auch Ankündigung im Internet) die offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte und die spezifischen CO2-Emissionswerte der betreffenden Modelle gemäß Anhang IV oder einer nach § 11 erlassenen Verordnung zu enthalten haben. Diese Angaben müssen gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft sein. Weiters sind sie bei flüchtigem Lesen leicht verständlich zu sein. Wird hingegen in der Werbeschrift lediglich auf die Fabriksmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen, muss der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden (ausführlich dazu und zu allen anderen Werbeverboten Drössler/Deutsch, Fachverband Werbung und Marktkommunikation als Herausgeber, Werbebeschränkungen was erlaubt und was verboten ist, 2009).