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Dokument-ID: 959653
3.3.3 Aktueller Stand zur Domainmarke
Nach aktuellem Stand der gerichtlichen Rechtsprechung und Spruchpraxis der Markenämter gilt für Domainmarken somit Folgendes:
- Die bloße Registrierung einer Domain lässt noch kein Kennzeichenrecht (iSd § 9 UWG) entstehen.
- Auch die tatsächliche Nutzung einer Domain lässt ein Kennzeichenrecht (iSd § 9 UWG) nur dann entstehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Domain als Herkunftshinweis verstehen.
- Die Anmeldung einer Domain als Marke bewirkt Markenschutz für den Domainwortlaut und somit Schutz schon mit erfolgter Markenregistrierung (und nicht erst mit tatsächlicher Gebrauchsaufnahme) und für die registrierten Waren und Dienstleistungen (und nicht bloß für den tatsächlichen Geschäftsbereich), wobei nach fünf Jahren der Benutzungszwang zu beachten ist.
- Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Domainmarken sowie bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr (etwa im Rahmen des Widerspruchsverfahrens oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) kommt dem Top-Level-Domain Zusatz keine eigenständige Bedeutung zu. Eine Top-Level-Domain stellt somit insbesondere kein die Schutzfähigkeit bzw Unterscheidungskraft begründendes Element dar.
- Ebenso bewirken internetspezifische Schreibweisen bei Domains (etwa Ersatz der Umlaute ä, ö und ü durch ae, oe und ue) keine Eigenart, die für die ansonsten als beschreibend einzustufende Domain Unterscheidungskraft zu schaffen vermag.
- Unterlassungsansprüche wegen Verletzung von Kennzeichenrechten durch Domains nach § 9 UWG können zwar ein Verbot der weiteren Nutzung der Domain rechtfertigen, führen aber nicht automatisch zu einem Anspruch auf Übertragung der Domain. Das Verbot der Domainverwendung darf inhaltlich nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Unterlassungspflicht.
- Domainnamen mit hinreichender Kennzeichnungskraft, die nicht bloß beschreibend sind, können als besondere Bezeichnung eines Unternehmens und damit als Unternehmenskennzeichen nach § 9 UWG geschützt sein, auch ohne dass eine Markenregistrierung für den Domainwortlaut besteht.