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Neu Dokument-ID: 701482

Markus Dörfler - Albert Scherzer | Glossar

Fair use

Klausel in Telekommunikationsverträgen, die vorsieht, dass die (scheinbar) unlimitierte Nutzung eines Dienstes („Flatrate“) nicht extensiv und überdurchschnittlich erfolgen darf. Meist wird heute ein generell unlimitiertes Datenvolumen angeboten. Gelegentlich wird ab dem Bezug bestimmter Datenmengen die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt. In manchen Verträgen wird die Fair-Use-Klausel auch eingesetzt, um bestimmte Nutzungsarten – etwa dauerhafte Hotspot-Freigaben, Peer-to-Peer-Verkehr oder gewerbliche Nutzung – auszuschließen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Anwender Netzressourcen übermäßig beanspruchen oder Tarife zweckentfremdet werden. Solche Regelungen finden sich insbesondere bei Mobilfunkanbietern, die trotz nominell unbegrenzter Datennutzung eine gleichmäßige Netzverfügbarkeit für alle Kunden sicherstellen wollen.