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Dokument-ID: 1233271
1.18.3 Abwägung zwischen DSGVO und IFG
Ein zentrales Spannungsfeld in der praktischen Anwendung ergibt sich aus der gleichzeitigen Gültigkeit zweier unterschiedlicher Grundrechte: dem Recht auf Datenschutz einerseits und dem Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen andererseits. Während die DSGVO personenbezogene Daten schützt, verpflichtet das IFG zur Offenlegung amtlicher Informationen. Beide Ansprüche stehen in einem verfassungsrechtlichen Gleichrang zueinander.