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1.1 Allgemeines
Betroffene Rechtsgebiete
Ein Internet-Zugang bietet in einem Betrieb für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber viele neue Möglichkeiten und Chancen. Der Zugang zum weltweiten Datennetz lässt sich aber auch missbrauchen, sowohl durch den Dienstnehmer als auch durch den Dienstgeber. Interessant ist, dass – trotz des jederzeitigen Zugangs zu diesem Datennetz im Dienst und privat – bis dato keine klaren gesetzlichen Regeln existieren, ob und in welchem Ausmaß Dienstnehmer das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke nutzen dürfen. Lediglich zur Frage der Überwachungsmaßnahmen gibt es Regeln, welche jedoch nicht alle Aspekte der praktischen Internet-Nutzung abdecken.