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Albert Scherzer | Glossar

Anonymisierte Daten

Unter anonymisierten Daten sind Daten zu verstehen, die nicht personenbezogen sind. Die Grundsätze des Datenschutzes gelten daher nicht für anonyme Informationen, also für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Die DSGVO betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke. Anonymisierte Daten unterliegen im Ergebnis somit nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, wodurch eine Anonymisierung sehr wichtig sein kann. Es ist nur dann von einer Anonymisierung auszugehen, wenn es keine Mittel zur Identifizierung einer natürlichen Person mehr gibt, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um eine natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren. Keine solchen Mittel gibt es, wenn die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand zu hoch wären. Dabei ist immer zu berücksichtigen, was die aktuell verfügbare Technologie zu leisten vermag. Es wird zwischen der Verarbeitung von anonymen und pseudonymen Daten unterschieden. Bei anonymen Daten wird der Personenbezug aufgehoben, sodass eine Re-Identifizierung nahezu unmöglich ist. Vorsicht ist geboten, wenn neben dem Namen oder der Adresse andere unscheinbare Informationen auch zu einer Identifizierung führen können. Genau genommen ist eine Anonymisierung dann erfolgt, wenn jegliche mögliche Datenkombination zu mindestens zwei Ergebnissen führt. Je höher die Anzahl der Treffer, desto besser. Mittels Big Data Anwendungen ist es durchaus möglich, durch Auswertung eines riesigen Datenpools mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine einzelne Person zu schließen. Dies kann aber nur dann gelingen, wenn ein Register von Personen vorliegt.