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Auftrags(daten)verarbeitung
Bei der Auftragsdatenverarbeitung beauftragt ein Unternehmen (Auftraggeber) externe Dritte (Auftragnehmer) weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung verbleibt dabei beim Auftraggeber. Der externe Dritte wird bei der Auftragsdatenverarbeitung nur unterstützend tätig und ist als verlängerter Arm anzusehen. Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so darf gem Art 28 DSGVO dieser nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Werden Daten in Drittländer übertragen, müssen zudem geeignete zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln oder Verschlüsselungslösungen vereinbart werden.