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1 Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Für den Beratervertrag gibt es keinen eigenen gesetzlichen Vertragstypus. Je nach seiner inhaltlichen Ausgestaltung kann es sich um einen Werkvertrag (der Berater schuldet einen Erfolg), einen Dienstvertrag (der Berater erbringt Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit, ohne einen Erfolg zu schulden) oder einen freien Dienstvertrag (der Berater erbringt Dienstleistungen ohne persönliche Abhängigkeit und ohne einen Erfolg zu schulden) handeln. Abhängig von der Einordnung in diese Kategorien sind auf ihn die Bestimmungen des Arbeitsrechts ganz, teilweise oder gar nicht anwendbar.