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Dokument-ID: 1105573
3.1 Domain-Registrierung
- Definition einer technisch zulässigen Domain: Die Mindestlänge eines Domainnamens unter .at (sowie .co.at und .or.at) beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge beträgt 63 Zeichen. Bei IDN-Domains ist für die Längenberechnung die Zeichenanzahl des ACE-Strings maßgeblich. Ein Domainname darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und darf nicht zwei Bindestriche an der dritten und vierten Stelle enthalten (außer beim ACE-String einer IDN). Ein- und zweistellige Domains dürfen keinen Bindestrich enthalten. Zulässige Zeichen sind Buchstaben (a bis z), Ziffern (0 bis 9), Bindestrich sowie die von nic.at freigegebenen IDN-Zeichen (siehe IDN-Zeichentabelle).
- Prüfung, ob die Domain in bestehende Kennzeichenrechte eingreift: Die Nutzung vorhandener Kennzeichenrechte (Markennamen, Namen von Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten) ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers jedenfalls zu vermeiden. Vor einer Domain-Registrierung, sollte daher jedenfalls über eine Google-Suche sowie eine Markenrecherche (beispielsweise in Österreich über http://seeip.patentamt.at/ oder international über https://www.tmdn.org/tmview/) die angedachte Domain überprüft werden.
- Vermeidung von Tippfehlern in der Domain, die in bestehende Kennzeichenrechte eingreifen könnten: Auch der (gezielte) Einsatz von Tippfehlern (sogenanntes „Typosquatting“) in der Domain kann mitunter zu einer Verletzung bestehender Kennzeichenrechte führen (so beispielsweise www.goolge.at, www.appl.at).