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Albert Scherzer | Glossar

Digitale Signatur

Digitale Signaturen werden oft mit dem Begriff der elektronischen Signatur gleichgesetzt. Die beiden Begriffe meinen jedoch nicht dasselbe, denn nicht jede elektronische Signatur ist automatisch auch eine digitale Signatur. Bei der elektronischen Signatur handelt es sich um den Überbegriff, der alle Methoden der elektronischen Authentifizierung umfasst. Das Gesetz verwendet jedoch nur den Begriff der elektronischen Signatur. Elektronische Signaturen sind Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder mit diesen logisch verknüpft werden und die der Authentifizierung dienen. Die Eckpunkte der elektronischen Signatur sind die richtige Zuordnung eines Dokumentes an den Signator und die Gewährleistung der Unverfälschtheit des signierten Dokumentes. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen wurden im Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen festgehalten. Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen einfachen und qualifizierten elektronischen Signaturen und knüpft einige Rechtsfolgen daran. Mit letzterer sind Authentizität, Integrität, Verschlüsselung und Unterschriftersatz nach dem Signaturgesetz erfüllt. Fraglich ist die Zukunft hinsichtlich der Einführung der ID Austria. Alle aktiven und bis zur ID Austria-Einführung freigeschalteten Handy-Signaturen sollen gemäß einem behördlich definierten Prozess in eine ID Austria überführt werden.