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Dokument-ID: 1105574
3.2 Domain-Kauf
- Prüfung, ob die Domain in bestehende Kennzeichenrechte eingreift: Die Nutzung vorhandener Kennzeichenrechte (Markennamen, Namen von Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten) ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers jedenfalls zu vermeiden (liegt eine Zustimmung gegenüber dem alten Domaininhaber vor, sollte geprüft werden, ob diese auf den Domainkäufer übertragen oder auf Basis der Zustimmung eine Sublizenz gegenüber dem Domainkäufer eingeräumt werden kann). Auch bei einem Domain-Kauf kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende Domain in bestehende Kennzeichenrechte eingreift. Vor einem Domain-Kauf, sollte daher jedenfalls über eine Google-Suche sowie eine Markenrecherche (beispielsweise in Österreich über http://seeip.patentamt.at/ oder international über https://www.tmdn.org/tmview/) die Domain auf etwaige Eingriffe hin überprüft werden.
- Prüfung, ob die Domain Tippfehler beinhaltet und dadurch in Kennzeichenrechte eingreifen könnte („Typosquatting“): Auch der (gezielte) Einsatz von Tippfehlern (sogenanntes „Typosquatting“) in der Domain kann zu einer Verletzung bestehender Kennzeichenrechte führen (so beispielsweise www.goolge.at, www.appl.at). Auch bei einem Domain-Kauf kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende Domain durch solche Tippfehler in bestehende Kennzeichenrechte eingreift.
Technische und historische Mindestprüfung vor Kauf: Verkäuferidentität, tatsächliche Verfügungsberechtigung, Transferfähigkeit (AuthInfo/Registrar-Prozess), bestehende Sperren/Wartestatus bei nic.at, und die Nutzungshistorie (zB frühere Inhalte, bekannte Konflikte). Bei Auffälligkeiten Kaufpreis/Haftungsregelungen anpassen oder vom Kauf Abstand nehmen.