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Dokument-ID: 1201096
1.17.3 FAQ: Häufige Fragen aus der Praxis (Geldwäsche und DSGVO)
Darf ich dem Kunden mitteilen, dass ich eine Verdachtsmeldung abgegeben habe?
Nein. Das so genannte „Tipping-off“ ist gesetzlich verboten (§ 9 FM-GwG). Es ist strafbar, einen Kunden auch nur indirekt darüber zu informieren, dass eine Meldung bei der Geldwäschemeldestelle erfolgt ist oder geplant ist.