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Dokument-ID: 983604
1.1 Grundlagen
Hardware-Kaufvertrag
Nachdem es sich bei Hardware (vereinfacht und zusammengefasst ausgedrückt) um die körperlich sichtbaren Geräte einer IT-Anlage, einschließlich des Zubehörs wie zB DVDs handelt, wird, wenn Hardware gesondert (also für sich allein) gekauft wird, normalerweise ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.