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Dokument-ID: 1050797
5.5 P2B-Verordnung
Die Platform-to-Business-VO (P2B-VO)
Neben klassischen Webshops, in denen ein Anbieter Waren und Dienstleistungen vertreibt, haben sich Vertriebsplattformen etabliert, auf denen – wie in einem Einkaufszentrum – mehrere Anbieter auftreten. Beispiele dafür sind etwa der Amazon Marketplace, eBay oder Stores für Smartphone-Apps.