© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 406292

Clemens Thiele - Markus Dörfler - Albert Scherzer - Stefan Zischka | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Verpflichtende Betriebsvereinbarungen

Die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer bedarf – sofern sie die Menschenwürde berührt – verpflichtend der Zustimmung des Betriebsrates (§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG) oder – bei Unternehmen ohne Betriebsrat – der Zustimmung der Arbeitnehmer (§ 10 Abs 1 AVRAG). Hiervon erfasst ist etwa die Installation einer Telefongesprächsregistrieranlage (VwGH EDVuR 1988, 26 = ÖJZ VwGH A 1989/3 = VwSlgA 12.574 = ZfVB 1988/1347; OGH 8 ObA 288/01p), die Protokollierung von Logfiles der von den Dienstnehmern aufgerufenen Webseiten (Laimer/Mayr, Rechtsprobleme bei der Internetnutzung am Arbeitsplatz, ecolex 2003, 115), sowie die biometrische Erfassung von Mitarbeitern (Fingerscan – OGH 20.12.2006, 9 ObA 109/06d). Auch eine vollständige heimliche Überwachung der Arbeitnehmer wird die Menschenwürde beeinträchtigen (LAG Braunschweig ARD 5120/19/2000; vgl auch B. Karl, Unter welchen Voraussetzungen ist die Überwachung von Arbeitnehmer-E-Mails zulässig?, ASoK 1997, 328).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung IT-Verträge in unserem Shop! Zum Shop