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7.2 Rechtsharmonisierung
Die E-Commerce-RL und in deren Umsetzung das ECG will unter anderem eine Rechtsharmonisierung im Internet-Werberecht erreichen. Allerdings kommt es nicht zu einer materiellen Angleichung der nationalen Werbevorschriften bzw des nationalen Wettbewerbsrechts (ausführlich auch zur Entstehung und zum Inhalt der E-Commerce-RL Brenn, Der elektronische Geschäftsverkehr, ÖJZ 1999, 481; sowie zur verabschiedeten Fassung Spindler, Die E-Commerce Richtlinie in ihrer endgültigen Fassung, MMR-Beilage 7/2000, 4 und umfassend speziell zur Online-Werbung Swoboda, Onlinewerbung im Licht des E-Commerce – ein Überblick, ZIIR 2016/2, 159). Es muss daher noch immer geprüft werden, welche Rechtsvorschriften des materiellen Rechts anzuwenden sind. In den weiteren Kapiteln gehe ich grundsätzlich davon aus, dass österreichisches Recht zur Anwendung kommt, wenn kein Verweis auf europäische Normen erfolgt.