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5.2 (Reichweite der) Zustimmung iSd DSGVO
Schlagworte | Gericht | Datum | Geschäftszahl/Rechtssatznummer | Rechtssatz/Anmerkung |
Verarbeitung personenbezogener Daten, Öffnungsklauseln | BVwG | 25.11.2019 | W211 2210485-1/10E | Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (im Konkreten § 13 Abs 3 und 5 DSG) müssen unangewendet bleiben, weil sie mangels entsprechender Öffnungsklauseln in der DSGVO als nicht unionsrechtskonform anzusehen sind. |
Verarbeitung personenbezogener Daten, Dashcam | VwGH | 12.09.2016 | Ro 2015/04/0011 | Mit „Dashcams“ werden Bilder von der Fahrzeugumgebung – und damit in der Regel des öffentlichen Raums – aufgenommen. Dashcam mit Speichermöglichkeit verstößt gegen Datenschutzgesetz; im konkreten Fall dauerhafte Speicherung von Bilddaten jederzeit durch Drücken des „SOS“-Knopfs möglich, daher keine Verhältnismäßigkeit. |
Sensible Daten; Werbung politische | VwGH | 14.12.2021 | Ro 2021/04/0007 | Personalisierte Zuordnung wahrscheinlicher Parteiaffinitäten ist sensibles Datum mit besonders hohem Diskriminierungspotenzial. |
Verarbeitung personenbezogener Daten | EuGH | 30.03.2023 | C-34/21 | Auf Grundlage von Art 88 Abs 1 DSGVO erlassene Vorschriften müssen „besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person“ vorsehen. Nationale Rechtsvorschriften ohne Einhaltung von Art 88 DSGVO müssen unangewendet bleiben, es sei denn, sie erfüllen Art 6 Abs 3 DSGVO. |
Verstoß gegen formelle Pflichten bedeutet nicht automatisch unrechtmäßige Verarbeitung | EuGH | 04.05.2023 | C-60/22 | Verstoß gegen formelle Pflichten bedeutet nicht automatisch „unrechtmäßige Verarbeitung“. Nationales Gericht kann Daten trotz Pflichtverletzung rechtmäßig berücksichtigen, wenn für den in Art 6 Abs 1 lit e DSGVO genannten Zweck notwendig; die Einwilligung der betroffenen Person ist hierbei nicht notwendig. |
Prüfung von Datenschutzverletzungen durch nationale Wettbewerbsbehörden | EuGH | 04.07.2023 | C-252/21 (Meta Platforms ua) | Wenn es die Feststellung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfordert, dürfen Nationale Wettbewerbsbehörden DSGVO-Verstöße prüfen. Hier: Offensichtliches Veröffentlichen iSv Art 9 Abs 2 lit e DSGVO erfordert ausdrückliche Absicht und klare Handlung der betroffenen Person; nicht bei bloßem Website-Aufruf gegeben. Durch marktbeherrschende Stellung auf dem Markt wird nicht automatisch unwirksame Einwilligung begründet; sie muss jedoch im Einzelfall berücksichtigt werden. |
Speicherung; Restschuldbefreiungen | EuGH | 07.12.2023 | C-26/22 und C-64/22 (SCHUFA Holding) |
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